Innenminister Renz: Kommunen werden von DDR-Altschulden aus dem Wohnungsbau schrittweise entlastet
Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.
Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden. Unter Einbeziehung der kommunalen Landesverbände hat das Innenministerium eine Verordnung erarbeitet und jetzt erlassen, die das Verfahren zur Gewährung der Zuweisungen festschreibt.
Innenminister Torsten Renz: „Es war ein langer Weg bis hierhin, aber nun können wir mit der schrittweisen Auszahlung beginnen und die Kommunen können endlich ihren Kernhaushalt beziehungsweise ihr kommunales Wohnungsunternehmen von den Altschulden befreien.“
Nach einer gutachterlichen Prüfung der Vereinbarkeit der geplanten Zuwendungen mit den Regelungen der Europäischen Union fallen 4 Fallgruppen nicht unter das europäische Beihilferecht. Hier können die Zuwendungen in vollem Umfang in Höhe der Altschulden sofort ausgezahlt werden:
In den übrigen Fällen wird die Entschuldungshilfe zunächst in Höhe von höchstens 200.000 Euro ausgezahlt.
Darüber hinaus wird parallel ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission betrieben, um die restliche Entschuldung der Gemeinden und deren kommunale Wohnungsgesellschaften zu erreichen.
Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/