Torsten Renz

Torsten Renz: Finanzielle Unterstützung des Landes für die Freien Schulen weiterhin auf Kante genäht

Nach der heutigen Debatte im Landtag zum Antrag von CDU und FDP „Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern sichern – Freie Schulen ausreichend finanziell unterstützen“, stellt der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Torsten Renz, fest:
 
„Für die LINKEN gilt das bundesweite Dogma, Freie Schulen seien ungerecht, teuer und führten zu gesellschaftlicher und sozialer Ausgrenzung. Nach den letzten Wochen und den Diskussionen zu der finanziellen Unterstützung Freier Schulen verfestigt sich bei mir der Eindruck, dass die Bildungsministerin diese politische Überzeugung zu Lasten der Freien Schulen im Land weiter durchdrücken will.
 
Zuerst versuchte die Ministerin, Rückzahlungen der Freien Schulen zu erzwingen, wohlwissend, dass dies rechtlich fragwürdig war. Dies, obwohl das Ministerium mit dem Verordnungsentwurf 10 Monate im Verzug war und die Schulen aufgrund der gezahlten Abschläge bereits Vertrauensschutz hatten. Die Benachrichtigungen des Ministeriums fußten dann noch auf einer noch nicht beschlossenen Verordnung. Kein Gericht der Welt hätte diese für rechtssicher erklärt. Kein Wunder also, dass die Ministerin nach Rücksprache mit den Juristen ihres Hauses schließlich zurückrudern musste und die rückwirkenden Zahlungsaufforderungen nicht aufrechterhalten konnte.
 
Auch die gönnerhafte Mitteilung, man werde eine tarifliche Steigerung von 2,8 % anstatt von 2,2 % zahlen, ist eine klassische Finte. Nach dem Schulgesetz hat das Bildungsministerium die Kostensätze nach der ,tariflichen Entwicklung‘ anzupassen. Und die Anpassung des TV-L 2022 auf den T-L 2023 in der E13 beträgt 2,8 %. Auch hier rein gesetzliches Handeln und kein Grund zum übertriebenen Jubeln.
 
Mich treibt die Sorge um die nächsten Jahre um, was die Finanzierung der Freien Schulen angeht. Noch gilt die Verordnung für 4 Jahre. Noch werden die Freien Schulen gekürzte Zuschüsse erhalten. Und dies gilt für Gymnasien, Regionale Schulen und für Gesamtschulen, aber auch für Förderschulen. Sollte eine Änderung des Schulgesetzes dort nicht eingreifen, dann werden die Freien Schulen ihre Wirtschaftlichkeitsberechnungen anpassen müssen. Entweder zu Lasten der Eltern, die höhere Beiträge zahlen müssen, oder zu Lasten der Kinder, die mit weniger Lehrpersonal und in größeren Klassen lernen müssten. Als Bildungsministerin darf ich diese Bildungsverschlechterung nicht sehenden Auges in Kauf zu nehmen. Es täte Frau Oldenburg gut, die Freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern mit realistischem Blick zu betrachten, als das, was sie sind: ein unverzichtbarer Teil unserer Schullandschaft!
 
Leider haben die Freien Schulen auch in der SPD keinen Fürsprecher. Dies zeigt alleine die Pressemitteilung der SPD vom 06.07.2023. Daraus wird deutlich, dass die SPD gar nicht verstanden hat, welchen Inhalt die Verordnung hatte, der sie in der letzten Ausschusssitzung mit Linkskoalitionsmehrheit zugestimmt hatten. Die in der Pressemitteilung für das nächste Schuljahr angekündigte Ausgleichszahlung gibt es gar nicht. Für die nächsten Schuljahre ist eben bisher gar nichts Zusätzliches vereinbart, sondern weiterhin die Kürzungen.
 
Wir brauchen unbedingt weitere Hilfen für die Freie Schulen, die durch die Zuschusskürzungen Einschnitte vornehmen müssen. Wir brauchen eine Ausgleichszahlung für die Zukunft, beginnend ab dem Schuljahr 2023/2024. Wir brauchen eine Überprüfung der bisherigen Maßstäbe, nach denen die Finanzleistung des Landes berechnet wird. Allein durch den Unterschied Verbeamtung im Staatsdienst zu angestellter Lehrer bei den Freien Schulen ergeben sich bisher unbeachtete Ungerechtigkeiten. Wer gute Löhne für gute Arbeit skandiert, sollte die Freien Schulen auch so ausstatten, dass diese dazu im Stande sind. Wir brauchen schnellstmöglich eine Änderung des Schulgesetzes.“